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Mindestlohn in Deutschland 2026

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82€ pro Stunde. Dieser gilt für alle Beschäftigten ab 18 Jahren, unabhängig von Branche oder Region.

Bei einer 40-Stunden-Woche und 52 Wochen pro Jahr ergibt sich daraus:

Wichtig: Der Mindestlohn gilt für das Bruttogehalt. Nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern ergibt sich der Nettolohn.

Teilzeit vs. Vollzeit – Stundenlohn im Vergleich

Der Stundenlohn ist besonders nützlich, um verschiedene Arbeitsmodelle fair zu vergleichen. Der effektive Stundenlohn kann sich je nach Arbeitszeit unterscheiden.

Vollzeit (40 Stunden/Woche)

Bei einem Jahresgehalt von 45.000€ brutto: 45.000 ÷ (40 × 52) = 21,63€/Stunde. Dies ist das Standardmodell in Deutschland.

Teilzeit (20 Stunden/Woche)

Teilzeitkräfte haben laut Gesetz Anspruch auf den gleichen Stundenlohn wie Vollzeitkräfte in vergleichbarer Position. Bei 20 Stunden und 21,63€/Stunde: Jahresgehalt = 21,63 × 20 × 52 = 22.495€.

Minijob (538€-Grenze)

Bei einem Minijob auf 538€-Basis und Mindestlohn (12,82€/Stunde) können Sie maximal 538 ÷ 12,82 = ca. 41,97 Stunden pro Monat arbeiten.

Überstundenberechnung

Überstunden werden in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Es gibt keinen gesetzlichen Überstundenzuschlag, dieser wird jedoch oft tarifvertraglich oder im Arbeitsvertrag festgelegt.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag und den gültigen Tarifvertrag, um Ihren konkreten Überstundensatz zu kennen.

Gehaltstabelle: Jahresgehalt zu Stundenlohn

Jahresgehalt40 Std/Wo35 Std/Wo30 Std/Wo20 Std/Wo
25.000€12,02€13,74€16,03€24,04€
30.000€14,42€16,48€19,23€28,85€
40.000€19,23€21,98€25,64€38,46€
50.000€24,04€27,47€32,05€48,08€
60.000€28,85€32,97€38,46€57,69€
80.000€38,46€43,96€51,28€76,92€
100.000€48,08€54,95€64,10€96,15€

Praxis-Tipp: Vergessen Sie nicht, Urlaubstage bei der Berechnung zu berücksichtigen. In Deutschland haben Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage (bei 5-Tage-Woche). Das bedeutet 4 Wochen weniger Arbeit – Ihr Stundenlohn ändert sich dadurch aber nicht, da Urlaub bezahlt wird. Setzen Sie daher immer 52 Wochen pro Jahr an.